Silvia Jargon - Ihr Versicherungsmakler in Berlin Gatow
Bauvorhaben absichern

 


Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Ein Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen - kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.
Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Besucher auf Ihrem Grundstück über herumliegende Gegenstände stolpert und sich beim Sturz verletzt, kann dies enorme finanzielle Folgen für Sie als Bauherren haben. Gegen diesen Fall sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bauherrenhaftpflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.


Bauleistungsversicherung

Ein Hausbau ist mit vielen Risiken verbunden. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler in Gatow kompetent beraten.Schutz vor Wind, Wetter und Vandalen! 
So fasst man ganz einfach den Sinn einer Bauleistungsversicherung zusammen. Der Versicherer gewährt Schutz für Ihr Bauvorhaben vom ersten Stein bis zur Bauabnahme bzw. dem Einzug. Versichert sind alle Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Wird  beispielsweise bei einem schweren Unwetter die halbfertige Dachkonstruktion vom Sturm weggerissen oder läuft der Keller bei Starkregen voll, so kommt dafür die Bauleistungsversicherung auf.

 

Gelangweilte Jugendliche feiern in Ihrem fast fertigen Haus eine Party und beschmieren alle Wände? Kein schöner Anblick, wenn man am nächsten Morgen mit dem Möbelwagen vor der Tür steht! Auch solche Vandalismusschäden sind über die Bauleistungsversicherung gedeckt. 

Ebenso unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Schäden durch Fahrlässigkeit und so weiter. 

Brandschäden können ebenfalls eingeschlossen werden, sind aber in der Regel besser über eine (meist kostenfreie) Feuer-Rohbauversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert.  

Mit dem Einzug beginnt dann die Wohngebäudeversicherung.

 


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