Wenn Ihr eigene Bauleistungen ausführt oder im Anlagen- und Maschinenbau tätig ist, kennen Sie die Situation:
Ihr Auftraggeber verlangt von Ihnen einen Sicherheitseinbehalt, der ihn selbst vor finanziellem Schaden schützt, falls Sie den Auftrag nicht oder nicht vertragsgerecht erfüllen.
Das Modell: Der Versicherer bürgt für Sie in Höhe des Sicherheitseinbehalts, als Nachweis schickt er Ihrem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde. Eine Kautionsversicherung ist meist deutlich günstiger als eine Bankbürgschaft von der Hausbank. Sie als Auftragnehmer sind Versicherungsnehmer und schließen mit dem Kautionsversicherer einen passenden Vertrag. Die Prämie sowie die verlangte Sicherheit hängen von der Bürgschaftshöhe und der Bonität der Firma ab. Läuft der Vertrag, so können Sie jederzeit im vereinbarten Rahmen Bürgschaften gegenüber dem Auftraggeber als Gläubiger absichern.
Sie können auch laufende Bankbürgschaften mit einer Kautionsversicherung ablösen und so ganz schnell Ihren Finanzierungsspielraum erhöhen.
Liquidität Ihres Unternehmens bleibt erhalten
In der Regel kann man davon ausgehen, dass 5 bis 8% des Umsatzes in Form von Bürgschaften gebunden ist. Ziel ist es, mit einer Kautionsversicherung dieses Kapital wieder frei verfügbar zu machen. Somit wird Ihre Kreditlinie bei der Bank nicht angegriffen, Sie brauchen kein Geld hinterlegen, die Liquidität Ihrer Firma wird nicht belastet, als Auftragnehmer erhalten Sie größeren Finanzierungsspielraum.
Beim Abschluss eine Kautionsversicherung müssen Sie in aller Regel keine Sicherheiten stellen, der Versicherer prüft vor Vertragsabschluss aber die Bonität Ihres Unternehmens. Die Kautionsversicherer im Markt bieten passgenaue Lösungen für Existenzgründer genauso wie für kleine oder mittelständische Unternehmen.
Bürgschaften von A bis Z
Es gibt rund 30 verschiedene Bürgschaftsarten, die durch Kautionsversicherungen abgesichert werden können, von der Ausführungsbürgschaft bis zur Zollbürgschaft.
Im Baubereich sind es hauptsächlich:
- Ausführungsbürgschaft
- Auslandsbürgschaft
- Bürgschaft zur Absicherung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen
- Bietungsbürgschaft
- Bürgschaft nach Arbeitnehmersentsendegesetz
- Mängelansprüchebürgschaft
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Vorauszahlungsbürgschaft
Egal, welche Art von Bürgschaft Sie hinterlegen müssen: Fragen Sie uns nach einer kostengünstigen Alternative!