§ 823 BGB, Schadensersatzpflicht:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Daher ist die Privathaftpflichtversicherung ein Muss für jede/n!
Aber auch Bauherren, Tierhalter und Grundstücksbesitzer sollten sich gegen Forderungen schützen und rechtzeitig den passenden Versicherungsschutz abschließen. Schauen Sie mal rein!