Silvia Jargon - Ihr Versicherungsmakler in Berlin Gatow
Freie Berufe

 


Freie Berufe benötigen besonderen Versicherungsschutz

Architekten und Ingenieure benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Ebenso wie Anwälte und Notare. Versicherungsmakler in Gatow bieten Ihnen den passenden Versicherungsschutz.Ob jemand freiberuflich tätig oder Gewerbetreibender ist, bestimmt das Einkommenssteuergesetz (§ 18 EStG). Als Freiberufler bezeichnet werden folgende Berufsgruppen (nicht abschließende Aufzählung): 

Ärzte, Apotheker, Ergotherapeuten, Logopäden,  Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Architekten, Ingenieure, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Historiker, Informatiker, Restaurator, Stadtplaner, Sachverständige, Heilmasseure, Hebammen, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Journallisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Dozenten, Tagesmütter, Übersetzer, Lotsen, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lektoren, Lehrer und Erzieher.

Entscheidend ist die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, heilende, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. 

Für die steuerliche Beratung und Betreuung sind die Steuerberater Ihre Ansprechpartner. 

Warum ist die Unterscheidung dann auch im Versicherungsbereich wichtig? Weil Freiberufler in vielen Fällen hauptsächlich als Dienstleister tätig sind und daher eine andere Haftungssituation haben.

In einer regulären Betriebshaftpflichtversicherung stehen die Personen- und Sachschäden im Vordergrund. Diese sollten mit mindestens 3 Mio. EUR pauschal, besser 5 Mio. EUR abgesichert werden. 
Daneben gibt es noch so genannte Vermögensfolgeschäden, die immer dann entstehen, wenn aufgrund eines Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden eintritt. 

Wer aber Dienstleistungen und Beratungen anbietet, ist oft mit Ansprüchen konfrontiert, die als reine Vermögensschäden daherkommen. Es ist also nicht vorher eine Person oder Sache beschädigt worden, sondern der Schaden ist ausschließlich finanzieller Natur. Daher müssen Freiberufler neben den notwendigen Absicherungen der Personen- und Sachschäden auch "echte" Vermögensschäden versichern. 

Dies geschieht entweder über eine Berufshaftpflichtversicherung, die zum Beispiel bei Ärzten und Architekten eine Pflichtversicherung ist. Hier sind Personen- und Sonstige Schäden (gleich Sach- und echte Vermögensschäden) gleichberechtigt abgesichert.

Reine Dienstleister schließen neben einer Büro-Haftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden) eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab, die dann Ansprüche beispielsweise aufgrund von versäumten Fristen, fehlerhafter Beratung und falsch dimensionierter Empfehlungen abdeckt. 

Der Versicherungsbedarf ist bei Freiberuflern so individuell wie die beruflichen Gestaltungen es eben auch sind. Eine kompetente und unabhängige Beratung ist daher umso wichtiger für Sie!

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