Die Firmen-Rechtsschutzversicherung ist meist ein Komplettpaket mit Arbeits-, Verkehrs- und Mietrecht. Dies ist in § 28 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelt. Je nach Tarif ist der Privatrechtsschutz für den Inhaber bereits mit eingeschlossen. Auch der erweiterte Strafrechtsschutz ist bei manchen Tarifen bereits eingeschlossen - ein wichtiges Kriterium!
Bei allen Leistungen gibt es im Detail jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Angeboten. Daher sollten Sie den Versicherungsschutz nie nach dem Preis kaufen.
Die Prämie richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und nach dem gewählten Selbstbehalt je Rechtsfall.
Wichtig ist, dass für die meisten Rechtsfälle eine Wartezeit von 3 Monaten gilt. Nur wenn also der streitauslösende Rechtsverstoß nach der Wartezeit eintritt, besteht dafür Rechtsschutz.