Echte Vermögensschäden sind Schäden, die ohne einen vorhergehenden Personen- oder Sachschaden entstehen, beispielsweise durch versäumte Fristen, fehlerhafte Beratung oder falsche Buchungen und Bestellungen. Solche Schäden können immer dann entstehen, wenn eine (vermeintlich) fehlerhafte Beratung oder eine Dienstleistung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit Ansprüche Dritter auslöst.
Insbesondere wenn Sie vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen müssen, kann ein Fehler zu hohen finanziellen Verlusten führen, die zum finanziellen Ruin führen können. Denn wenn die Ansprüche berechtigt sind, wird der Geschädigte die Forderungen durchsetzen, egal ob Sie dafür einen Versicherungsschutz haben oder sie aus eigener Tasche begleichen müssen.
Als Beispiele für Berufsgruppen, in denen aufgrund eines Fehlers erhebliche Vermögensschäden auftreten können, wären an dieser Stelle Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte - und auch Versicherungsmakler - zu nennen. Aber nicht nur im Rahmen der beruflichen, sondern auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann eine fehlerhafte Entscheidung einen Schaden verursachen.
Kommt es zu einem Vermögensschaden, dann übernimmt die Versicherung die Haftpflichtansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Allerdings zahlt die Versicherung nur solche Vermögensschäden, die auch tatsächlich begründet sind. Deshalb zählt zum Versicherungsumfang auch die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen, notfalls auch vor Gericht.