Silvia Jargon - Ihr Versicherungsmakler in Berlin Gatow
Vermögenswirksame Leistungen

 


Ein Bausparvertrag kann auch heute sinnvoll sein

Bausparen ist was für Spießer? Nicht unbedingt! Wann es sinnvoll ist, zeigt Ihnen Ihr Versicherungsmakler in Gatow.Vermögenswirksame Leistungen haben eine lange Tradition in Deutschland. Früher gehörte es beim Eintritt ins Berufsleben ganz selbstverständlich dazu, einen Bausparvertrag abzuschließen. Und in den langen Jahren hoher Zinsen war das eine durchaus interessante Möglichkeit, längerfristig auf das eigene Heim zu sparen. Denn häufig zahlten - und zahlen auch heute noch! - Arbeitgeber einen Zuschuss. Bis zu 40 EUR können das im Monat sein. Allerdings gibt es hierfür keine gesetzliche Verpflichtung. Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, regelt entweder der Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung bzw. der Arbeitsvertrag.
Heute sind die Zinsen, die die Bausparversicherungen anbieten, zu vernachlässigen. Das wird sich erst wieder ändern, wenn die gesetzlich verordnete Niedrigzinsphase endet. Dann wird allerdings auch das Baudarlehen teurer, denn die Bankzinsen werden gleichermaßen steigen.

Antragsteller der VL-Leistungen ist der Arbeitnehmer. Er informiert den Arbeitgeber schriftlich darüber. Der Arbeitgeber überweist dann die vereinbarte Zuzahlung direkt in den Bausparvertrag ein. Selbstverständlich kann jeder Arbeitnehmer eigene Zuzahlungen leisten.

Neben dem Bausparvertrag gibt es auch noch andere Formen der vermögenswirksamen Leistungen. Diese sind jedoch nicht Gegenstand meiner Beratungstätigkeit als Versicherungsmaklerin und werden daher hier auch nicht weiter ausgeführt. Die übliche Laufzeit eines Bausparvertrags sind 7 Jahre. Danach ist er zuteilungsreif. Er kann also ausgezahlt werden oder als Grundlage für ein zinsgünstiges Baudarlehen genutzt werden. Es besteht keine Verpflichtung, das Geld für den Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zu nutzen.

Wer aber genau das vorhat, kann zusätzlich von der staatlichen Wohnungsbauprämie profitieren. Bei einem zu versteuernden jährlichen Einkommen von 25.600 EUR bei Alleinstehenden bzw. 51.200 EUR bei Verheirateten zahlt der Staat auf maximal 512 EUR Eigenleistung (bzw. 1.024 EUR bei Verheirateten) 8,8% Föderung, also maximal 45,06 EUR bei Singles bzw. 90,11 EUR bei Paaren. Auch für den Um- oder Ausbau des eigenen Hauses darf das Geld verwendet werden.
Zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss und der Wohnungsbauprämie können Bausparer eine Arbeitnehmersparzulage erhalten, die nach Ablauf der Sperrfrist in den Vertrag eingezahlt wird. Dies ist jedoch an noch geringere Einkommensgrenzen gekoppelt. Wer als Alleinverdiener nicht mehr als 17.900 EUR zu versteuerndes Einkommmen hat (38.500 EUR bei Zusammenveranlagung) kann mit 9% Zulage rechnen, bezogen auf maximal 470 EUR Einzahlungen in den Bausparvertrag. Das wären also 43 EUR pro Jahr.