Silvia Jargon - Ihr Versicherungsmakler in Berlin Gatow
Spezialstrafrechtsschutz

 


Schneller als man denkt....

Strafrecht ist kein Versicherungsthema - außer man hat den Strafrechtsschutz mitversichert. Der schützt bei unzutreffenden Beschuldigungen. Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler in Gatow.Wer ein Unternehmen führt oder in verantwortlicher Position managt, riskiert heute mehr denn je, auch strafrechtlich belangt zu werden. Die rechtlichen Grundlagen für eine Strafverfolgung sind insbesondere in den Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts aber auch beim Datenschutz und bei Ordnungswidrigkeiten in den letzten Jahren deutlich verschärft worden. Die Geldbußen wurden teils drastisch erhöht. So können jetzt für juristische Personen Geldstrafen bei Vorsatz bis zu 10 Millionen Euro betragen, bei einer fahrlässigen Straftat sind es immerhin noch 5 Millionen EUR.

Grundsätzlich gilt, dass es keinen Versicherungsschutz für Straftaten gibt und geben kann.
Da aber nicht jede Beschuldigung berechtigt ist und die Verteidigung in jedem Fall aufwendig und teuer ist, bieten die Rechtsschutzversicherer mit einem Erweiterten bzw. Spezial-Strafrechtsschutz die Möglichkeit, die Kosten der Verteidigung zu übernehmen. Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, müssen alle Kosten zurückgezahlt werden.
Schon der Anfangsverdacht einer Straftat führt zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Bei Betriebsprüfungen schalten die Steuerprüfer unter Umständen von sich aus die Steuerfahndung ein. Oder anonyme Anzeigen von Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeitern führen zu - womöglich unberechtigten - Ermittlungen gegen das Unternehmen.
Wenn ein solches Verfahren eingeleitet wird, tritt der Versicherungsfall ein und der Rechtsschutzversicherer kann tätig werden. Gute Konzepte bieten darüber hinaus auch Hilfestellungen für ein besseres Risikomanagement, für Schulungen der Mitarbeiter und für unternehmensinterne Recherchen im Versicherungsfall.

Der Spezial-Strafrechtsschutz ist daher im Sinne eines umfassenden Risikomanagements eine ideale Ergänzung zur D&O-Versicherung.

 

Kleiner Exkurs: Wo liegt der Unterschied zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Straftat?

Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Im Allgemeinen gilt, dass eine Straftat Vorsatz voraussetzt. Das Strafgesetzbuch kennt aber auch Strafen für fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.

So sind beispielsweise Trunkenheit am Steuer und Gefährdung des Straßenverkehrs fahrlässige Straftaten.

Auch abseits des Straßenverkehrs können fahrlässige Handlungen zu Straftaten werden:
Dazu gehören der fahrlässige Falscheid, Brandstiftung und Körperverletzung und auch die fahrlässige Tötung.

Ob etwas als fahrlässig oder vorsätzlich eingestuft wird, hängt davon ab, was der Handelnde im Moment der Ausführung seiner Tat konkret gedacht und gefühlt hat. Damit beschäftigen sich dann die Gerichte in langwierigen Beweisaufnahmen, denn die Grenzen sind fließend:

Bei der unbewussten Fahrlässigkeit erkennt der Täter gar nicht, dass sein Handeln zu einer Straftat werden könnte.

Bewusst fahrlässig handelt hingegen derjenige, der sorgfaltswidrig handelt in der Hoffnung, dass es schon gutgehen wird.

Das ist oft schwer abzugrenzen vom Eventualvorsatz: Hier nimmt der Handelnde die Folgen der Tat billigend in Kauf.

Handelt der Täter mit direktem Vorsatz, so weiß er genau, dass er mit seinem Handeln rechtswidrig handelt, zum Beispiel eine Person verletzt oder betrügt.

Ganz eindeutig ist, wenn dem Täter Absicht nachgewiesen wird. Dann ging es gezielt darum, genau dies zu bewirken.