Bei Firmenfahrzeugen gibt es einiges zu beachten - nicht nur bei der korrekten Beladung....
Egal ob es um das repräsentative Fahrzeug des Geschäftsführers geht, um die zuverlässigen Kombis für den Kundendienst oder die Lieferwagen und LKW im Warentransport - der Versicherungsschutz sollte gründlich bedacht werden. Denn es entstehen womöglich nicht nur unnötige Kosten, weil wichtige Bausteine im Versicherungsschutz fehlen. Darüber hinaus könnten auch Haftungsansprüche der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber enstehen.
Daher biete ich meinen Firmenkunden eine umfassende und bedarfsgerechte Beratung für die Fahrzeuge des Unternehmens an, egal ob es sich um ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugflotte handelt.
Hier einige Beispiele, worauf man achten sollte:
Risiken berücksichtigen
Schon bei der Antragsaufnahme werden häufig fehlerhafte Angaben gemacht, die den Versicherungsschutz gefährden können. So ist es bei Lieferwagen und LKW beispielsweise sehr wichtig, ob sie im "normalen" Werkverkehr im Gütertransport genutzt werden. Kurierdienste versichern häufig ihre PKW als Kundendienstfahrzeuge, da es nur noch wenige Versicherer für diese Branche gibt. Das kann im Schadenfall zu großen Problemen führen.
Auch der Geltungsbereich ist in Zeiten hoher Mobilität immer wieder ein Streitpunkt. Schnell wird vergessen, dass die LKW auch mal den europäischen Raum verlassen und etwa nach Weißrussland oder in den asiatischen Teil der Türkei fahren. Das muss unbedingt berücksichtigt werden.Sparen am falschen Platz ist es ebenfalls, wenn das Alter der Fahrer falsch angegeben wird. Wer Rabatte nutzt, weil kein Fahrer unter 25 ist, riskiert Strafzahlungen, wenn der 20jährige Azubi beim Unfall hinterm Steuer saß.
Fahrerschutz
Seit einigen Jahren bieten die Autoversicherer als Zusatzbaustein in der Haftpflichtversicherung den Fahrerschutz an. Dieser kostet je nach Versicherer zwischen 30 und 50 EUR im Jahr pro Fahrzeug.
Damit wird eine wichtige Versorgungslücke geschlossen, die immer dann entsteht, wenn der Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall schwere Verletzungen und vielleicht sogar bleibende Schäden erleidet. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für alle anderen Unfallopfer die Krankenhauskosten, Reha- und Wiedereingliederungsmaßnahmen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld usw. Nicht jedoch für den Fahrer, der den Unfall verursacht hat. Hier tritt die Fahrerschutzpolice ein und behandelt den Fahrer so wie jeden anderen Geschädigten.
Wenn Ihr Mitarbeiter einen schweren Unfall verursacht hat, kommt unter Umständen dessen Anwalt auf Sie zu, weil eine Fahrerschutzpolice versicherbar war aber nicht eingeschlossen wurde und so dem Mitarbeiter hohe Leistungen verwehrt werden! Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter durch den Einschluss der Fahrerschutzversicherung, wann immer dies möglich ist!
Grobe Fahrlässigkeit
Ganz besonders bei Firmenfahrzeugen sollte ein Tarif gewählt werden, der auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (bis zu einer vereinbarten Höchstsumme) mitversichert.
GAP-Deckung
Entsteht bei einem Neufahrzeug nach kurzer Zeit ein Totalschaden oder wird es entwendet, so ergibt sich bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen eine Lücke (=Gap) zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den der Versicherer über die Kaskoversicherung zahlt, und den Restforderungen des Leasing- bzw. Kreditgebers. Diese Restkosten übernimmt dann die GAP-Deckung.
Neuwertentschädigung
Alternativ zur GAP-Deckung bzw. bei selbst finanzierten Neuwagen sollte man eine 24monatige Neuwertentschädigung vereinbaren, da der Wertverlust in den ersten Jahren am stärksten ist.
Eigenschadendeckung
Immer wenn mehrere Firmenfahrzeuge vorhanden sind, sollte die Eigenschadendeckung mitversichert werden. Häufig sind hier allerdings Schäden auf dem eigenen Firmengelände ausgeschlossen!
Auslandsschutz
Wer mit dem Firmenwagen ins Ausland fährt und dort unverschuldet einen Unfallschaden erleidet, wird unter Umständen deutlich geringere Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden hinnehmen müssen als in Deutschland üblich. Das bezieht sich nicht nur auf die eigentlichen Unfallkosten. Auch Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Sachverständigengutachten werden häufig gar nicht oder nur sehr gering vergütet. Hier empfiehlt es sich, den Auslandsschutzbrief für das Fahrzeug mit abzuschließen.
Werkstattbindung
In der Kaskoversicherung können Sie eine Werkstattbindung vereinbaren und so ca. 20% der Kaskoprämie sparen. Dafür verpflichten Sie sich, Ihr Fahrzeug bei Versicherungsschäden durch eine vom Versicherer vorgegebene Werkstatt reparieren zu lassen. Zusätzliche Vorteile sind meist:
- Das Fahrzeug wird abgeholt und gereinigt zurückgebracht.
- Die Reparatur erfolgt mit Originalteilen.
- Ein Ersatzwagen wird gestellt (ansonsten ist dies bei selbst verschuldeten Unfällen nicht der Fall).
Schutzbrief
Einen Pannenschutzbrief, der Abschlepphilfe und ggf. Kosten für ein Mietfahrzeug oder eine Übernachtung bezahlt, haben sehr viele Autofahrer. Auch für Firmenfahrzeuge, die weitere Strecken zurücklegen, ist das auf jeden Fall sinnvoll. Hier gibt es allerdings erhebliche Leistungsunterschiede. Prüfen Sie den Leistungskatalog verschiedener Anbieter - oder überlassen Sie das Ihrem Versicherungsmakler!